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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 3 U 188/12   

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https://dejure.org/2013,102481
LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 3 U 188/12 (https://dejure.org/2013,102481)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2013 - L 3 U 188/12 (https://dejure.org/2013,102481)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2013 - L 3 U 188/12 (https://dejure.org/2013,102481)
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2013 - L 3 U 187/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 3 U 188/12
    Die Klägerin erlitt am 08. November 2006 gegen 17.55 Uhr in O einen späterhin von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfall, als sie während ihrer Beschäftigung als Altenpflegerin beim Tragen einer Waschschüssel stolperte und hinfiel, vgl. Unfallanzeige vom 09. November 2006 und ausführliche Unfallschilderung im Erörterungstermin vom 12. Dezember 2012 im späteren, auf die Verurteilung der Beklagten zur Gewährung einer Verletztenrente gerichteten Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) L 3 U 187/12.

    Die Klägerin verfolgt ihr auf eine Verletztenrente gerichtetes Begehren mit der beim LSG eingelegten Berufung im Verfahren L 3 U 187/12 weiter.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts, des Ergebnisses der Beweisaufnahme und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie auf die Gerichtsakten des LSG L 3 U 187/12 verwiesen und inhaltlich Bezug genommen.

    Ohne Einschränkungen decken sich die von Dr. S zur Zusammenhangsfrage angestellten Erwägungen mit denjenigen des im Berufungsverfahren L 3 U 187/12 auf Antrag der Klägerin gehörten Dr. Sch, welcher in seinem schriftlichen Sachverständigengutachten vom 19. Juli 2013 auf den Punkt brachte, dass durch das Unfallereignis vom 08. November 2006 die zuvor klinisch stummen, bereits vorhandenen degenerativen Veränderungen in der rechten Schulter, welche durch das MRT vom 10. Januar 2007 aufgedeckt wurden, klinisch relevant wurden und die vorbestehenden degenerativen Veränderungen als wesentlich für den jetzigen Zustand anzusehen sind.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 3 U 188/12
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls bzw. seiner Folgen mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 3 U 188/12
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • SG Oldenburg, 04.02.2009 - S 7 U 18/08
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 3 U 188/12
    Hierfür ist auf die überzeugenden Ausführungen von Dr. S in seiner am 02. April 2013 für den Senat erstellten gutachtlichen Stellungnahme zu verweisen, nachdem er die Klägerin bereits im ausgangsgerichtlichen Verfahren bzw. im Verfahren S 7 U 18/08 am 20. Januar 2012 im Rahmen seiner dort durchgeführten Begutachtung (vgl. schriftliche Sachverständigengutachten vom 29. Februar und 01. März 2012) untersucht hatte.
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